Vorhaltezeiten im Gerüstbau erfassen und abrechnen
Die Vorhaltung ist im Gerüstbau der eigentliche Ertrag – und geht am schnellsten verloren, wenn niemand mitschreibt, ab wann ein Gerüst steht und bis wann es abgebaut wird. betriebsbasis hilft dir, je Bauvorhaben genau das festzuhalten: Aufbaudatum, Standzeit, Abbau. So rechnest du die Vorhaltezeit nach dem tatsächlichen Zeitraum ab, statt eine Woche zu „vergessen", und hast bei jeder Nachfrage des Auftraggebers den belegten Zeitraum parat. Gerade bei langen Fassadensanierungen, die sich unerwartet ziehen, entscheidet die saubere Dokumentation der Standzeit über bares Geld.
Standzeit je Bauvorhaben festhalten
Für jedes eingerüstete Objekt hältst du fest, ab wann das Gerüst steht. Die Baustelle bleibt auf der Plantafel sichtbar, solange die Vorhaltung läuft, sodass du nicht erst am Monatsende rekonstruierst, wie lange das Gerüst schon steht. Zieht sich die Sanierung, wächst die dokumentierte Vorhaltezeit einfach mit – und wird vollständig abgerechnet.
Nichts verschenken, alles belegen
Kommt beim Auftraggeber die Frage, warum die Vorhaltung so lange lief, hast du den belegten Zeitraum zur Hand. Das nimmt Diskussionen die Grundlage und sorgt dafür, dass die Standzeit, die dein Material tatsächlich gebunden hat, auch bezahlt wird. Vorhaltung, die du nicht dokumentierst, ist Ertrag, den du verschenkst.
Verbunden mit Material und Auftrag
Die Standzeit steht nicht für sich: Solange das Gerüst vorgehalten wird, ist das Material dem Bauvorhaben zugeordnet und für andere Aufträge blockiert. Weil beides – Vorhaltezeit und Materialbindung – am selben Auftrag hängt, siehst du nicht nur, was du abrechnen kannst, sondern auch, wie lange dein Material noch gebunden ist und ab wann es wieder frei wird. Das ist entscheidend, wenn eine neue Anfrage reinkommt: Du weißt sofort, ob du zusagen kannst oder ob dein Gerüst noch auf einer anderen Baustelle steht. So verbindet betriebsbasis die kaufmännische Seite der Vorhaltung mit der operativen Materialplanung.
| Artikel | Bestand | Min. | Status |
|---|---|---|---|
| NYM-J 3×1,5 mm² | 3 Ring | 5 Ring | |
| Wallbox 11 kWfehlt für Auftrag Weber · Lieferung Do | 0 Stk | 1 Stk | |
| Sicherungsautomat B16 | 42 Stk | 20 Stk | |
| Kabelkanal 60×60 | 8 m | 10 m |
Beispiel aus der Praxis
Du rüstest 340 m² für eine Fassadensanierung ein und hältst das Aufbaudatum fest. Statt der geplanten vier Wochen zieht sich die Sanierung auf sieben, weil der Putz länger braucht. Weil die Standzeit durchgehend dokumentiert ist, rechnest du die drei zusätzlichen Wochen Vorhaltung sauber ab – ohne Streit und ohne verschenkten Ertrag.
Häufige Fragen
- Wie halte ich die Vorhaltezeit fest?
- Du hinterlegst je Bauvorhaben, ab wann das Gerüst steht. Die Baustelle bleibt sichtbar, solange die Vorhaltung läuft, sodass die Standzeit lückenlos dokumentiert ist.
- Was, wenn sich die Baustelle unerwartet zieht?
- Die dokumentierte Vorhaltezeit wächst einfach mit. Verlängert sich die Sanierung, rechnest du die zusätzlichen Wochen belegt ab, statt sie zu verschenken.