Rechnungsprogramm für Maler
Als Maler rechnest du kleine Innenaufträge und große Fassaden ab – und gerade bei den großen kommt das Geld zu spät, wenn du erst am Schluss eine Rechnung stellst. Das Rechnungsprogramm von betriebsbasis passt zu beiden Fällen: schnelle Rechnungen für den Innenanstrich, Abschlagsrechnungen nach Fortschritt für die Fassade. Alle Rechnungen sind GoBD-konform, tragen die Pflichtangaben nach §14 UStG und gehen auf Wunsch als E-Rechnung raus. So holst du dein Geld früher rein und hältst die Buchhaltung prüfungssicher.
Fassade per Abschlag, Innenauftrag direkt
Beim kleinen Innenanstrich stellst du die Rechnung direkt nach der Abnahme. Bei der Fassade, die sich über Wochen zieht, rechnest du per Abschlag nach Fortschritt ab und gleichst am Ende in der Schlussrechnung sauber aus. So passt die Abrechnung zur Auftragsgröße, statt bei jedem Projekt gleich zu funktionieren.
Pflichtangaben und E-Rechnung ohne Mehraufwand
Rechnungsnummer, Leistungsdatum, ausgewiesene Umsatzsteuer nach §14 UStG sind vorgegeben, GoBD-Konformität läuft im Hintergrund, und für gewerbliche Auftraggeber erzeugst du die Rechnung direkt als E-Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung. Was regulatorisch nervt, kostet dich hier keine Extrazeit.
Vom Angebot bis zur Rechnung eine Kette
Beim Maler entsteht die Rechnung selten aus dem Nichts – sie ist das Ende einer Kette, die beim Aufmaß und beim Angebot begann. Weil in betriebsbasis Angebot, Auftrag und Rechnung zusammenhängen, wandern die Positionen aus dem Angebot direkt in die Rechnung, ohne dass du sie neu tippst. Kommt während der Arbeit ein Nachtrag dazu – eine zusätzliche Wand, ein Fenster mehr – hängst du ihn an den Auftrag und er landet in der Schlussrechnung. So bildet deine Rechnung genau das ab, was du geleistet hast, und du verschenkst keine Zusatzarbeit, weil sie zwischen Angebot und Abrechnung verloren ging.
Beispiel aus der Praxis
Für eine Fassadensanierung stellst du nach dem Grundanstrich Abschlag 1, nach dem Deckanstrich Abschlag 2. Die Schlussrechnung rechnet gegen die Abschläge ab. Der gewerbliche Auftraggeber bekommt die E-Rechnung als XRechnung – und du musstest dich um kein Format kümmern.
Häufige Fragen
- Kann ich Fassaden per Abschlag abrechnen?
- Ja. Du stellst Abschlagsrechnungen nach Fortschritt und rechnest in der Schlussrechnung gegen die Abschläge ab – so kommt dein Geld bei langen Fassaden früher rein.
- Sind die Rechnungen GoBD-konform und §14-UStG-sicher?
- Ja. Die Pflichtangaben nach §14 UStG sind vorgegeben und die Rechnungen werden GoBD-konform geführt. Auf Wunsch erzeugst du sie als E-Rechnung.